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Das Inkassoverfahren in Deutschland umfasst drei Hauptphasen:

VORVERFAHREN
Die außergerichtliche Rückzahlung von Schulden ist eine Reihe von gezielten Maßnahmen eines Anwalts, die darauf abzielen, eine Schuld zurückzuzahlen oder eine Einigung mit dem Schuldner zu erzielen, die für beide Parteien geeignet ist, ohne vor Gericht zu gehen.

Das vorgerichtliche Verfahren beginnt mit einer Forderung an den Schuldner, die die Grundlage für die Eintreibung der Schuld, deren Höhe und Zinsen sowie den Zeitraum angibt, in dem die Schuld freiwillig zurückgezahlt werden muss.

Laut Gesetz ist das Stadium des Vorverfahrens eine notwendige Voraussetzung für die Möglichkeit einer späteren Anrufung des Gerichts.

GERICHTSVERHANDLUNG
Der Rechtsstreit beginnt mit der Vorbereitung und Einreichung einer Klageschrift vor Gericht. Das Inkassoverfahren vor einem deutschen Gericht dauert in der Regel zwischen zwei Monaten und einem Jahr.

Es ist zu beachten, dass bei der Anrufung des Gerichts der in der Klageschrift angegebene einzuziehende Betrag den in der Forderung angegebenen Betrag nicht überschreiten darf, ohne dass zusätzliche Dokumente erstellt und ein zusätzlicher Betrag der staatlichen Gebühr entrichtet werden.

EINZUG VON SCHULDEN DURCH GERICHTLICHE ENTSCHEIDUNG
Bei der Eintreibung einer Forderung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung bietet der Gerichtsvollzieher dem Beklagten zunächst an, die Forderung freiwillig zu begleichen und im Falle einer Ablehnung:

verlangt die Vorlage einer eidesstattlichen Liste der verfügbaren Sachen und Gelder,

Der Angeklagte kann verhaftet werden, wenn die besagte Liste abgelehnt wird.

beschlagnahmt das Konto und Eigentum,

beschlagnahmtes Eigentum zwangsweise verkauft.

Die Entscheidung des deutschen Gerichts ist dreißig Jahre gültig, ihre Vollstreckung erfolgt durch den Gerichtsvollzieherdienst, der vielfältige Möglichkeiten hat, wie z. B. die Beschlagnahme von Konten und Eigentum des Schuldners mit anschließender Versteigerung.

Zum 01.01.2013 sind Gesetzesänderungen (Zwangsvollstreckungsrecht) in Kraft getreten, die den Prozess der Zwangseintreibung in Deutschland erleichtern.

WIE MAN SCHULDEN EINZIEHT
Das Inkasso in Deutschland hat eine Reihe von Besonderheiten für natürliche und juristische Personen.

EINZUG VON SCHULDEN VON PERSONEN
Es ist möglich, eine Forderung von einer Person in Deutschland sowohl auf einer Kündigung als auch im Rahmen einer Vereinbarung als auch auf der Grundlage von Zeugenaussagen einzuziehen.

Nach deutschem Zivilrecht ist eine Forderungsbeitreibungsklage:

bis EUR 5.000,00 beim Amtsgericht eingereicht werden,

Der Forderungswert beträgt EUR 5.000,00, wird die Forderung bei einem höheren Gericht (Landgericht) erhoben.

EINZUG VON SCHULDEN VON JURISTISCHEN PERSONEN
Um eine Schuld von einer juristischen Person in Deutschland zurückzuzahlen, wann immer Sie eine Vereinbarung haben.

Im Vertrag can die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten zwischen ihnen ausschließlich durch Klageerhebung vor einem Schiedsgericht oder einem für Russland bestimmten Schiedsverfahren beigelegt werden. Ist eine solche Klausel im Vertrag enthalten, ist die Klageerhebung bei einem Amtsgericht oder einem Landgericht in Deutschland ausgeschlossen.

Es ist zu, dass zwischen den GUS-Staaten und Deutschland keine Einigung über die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen erzielt wurde, die Entscheidungen der GUS-Gerichte daher in Deutschland nicht voll ausgestreckt werden und zur Vollstreckung des Inkassos in Deutschland es ist ewendigi Klage zu erheben.

ZUSTÄNDIGKEIT


In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Vertrag zwischen Parteien, von denen sich eine im Inland und die andere außerhalb Deutschlands befindet, ohne Berücksichtigung der Vorgaben des deutschen Rechts geschlossen wird.

Wenn der Vertrag vorsieht, dass im Streitfall der Fall vom russischen Staatsgericht auf der Grundlage der russischen Gesetzgebung geprüft wird, kann die Forderung nicht vom deutschen Partner eingezogen werden, da die Entscheidung des russischen Staatsgerichts nicht getroffen wird in Deutschland anerkannt und es besteht keine Möglichkeit, sich an ein deutsches Gericht zu wenden.

WIE KANN ICH GELD ZURÜCKGEBEN

Zur Durchsetzung von Geldforderungen gibt es in Deutschland das vereinfachte Mahnverfahren, das in Bezug auf die Prozesskosten die günstigste Prozessart darstellt.

Vereinfachte Rückerstattung:

(1) Zur Durchführung des Mahnverfahrens ist es erforderlich, bei Gericht ein besonderes Formblatt zu entnehmen, auszufüllen, zu unterzeichnen und direkt bei dem Gericht am Ort des Schuldners oder an Ihrem Wohnort abzugeben.

(2) Das Gericht richtet sich bei seiner Entscheidung nur nach den Angaben des Antragstellers und prüft nicht die Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche.

Gegen Ansprüche des Mahnverfahrens muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Urteils Widerspruch eingelegt werden.

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