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Wie bekomme ich eine Versicherung?


Sobald Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, müssen Sie sich zusätzlich krankenversichern. Es ist auch erforderlich, alle Bürger des Landes zu haben. Die Krankenkassen zahlen in der Regel Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte und erstatten auch teilweise oder vollständig die Kosten für Medikamente.

Wenn Ihr Asylantrag noch anhängig ist oder Sie eine Duldung oder einen anderen Aufenthaltstitel haben, finden Sie aktuelle Informationen auch im Kapitel „Krankenversicherung für Flüchtlinge und Asylsuchende“ . Dort haben wir auch Informationen für Menschen gesammelt, die sich ohne Papiere in Deutschland aufhalten.

Welche Krankenkasse soll ich wählen?

 

In Deutschland gibt es mehr als hundert verschiedene Krankenkassen. Sie werden in zwei Arten unterteilt – öffentliche (gesetzliche Krankenkassen) und private (private Krankenkassen). Sie unterscheiden sich in ihrer Verfügbarkeit, der Höhe der Versicherungsprämien und der von ihnen übernommenen Kosten. Sie können Ihre Versicherungsgesellschaft frei wählen. Bei Privat gibt es allerdings eine Reihe von Einschränkungen. Dort werden nicht alle aufgenommen, sondern nur Vertreter bestimmter Berufe (Beamte, Selbständige, Studenten), sowie Arbeitnehmer mit hohem Einkommen. Die gesetzlichen Krankenkassen akzeptieren in der Regel jeden, der einen Antrag gestellt hat.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, richtet sich der Beitrag nach Ihrem Einkommen. Je mehr Sie bekommen, desto mehr werden Sie dafür geben. So können sich auch Menschen mit geringem Einkommen eine Versicherung leisten. Hinter diesem Ansatz steht die Idee, dass jeder, der in Deutschland lebt, in die allgemeine Versicherungskasse des Landes einzahlt. Ein weiteres Plus der gesetzlichen Krankenkasse ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihre Familienangehörigen – Ihr Ehepartner und Ihre Kinder – Ihre Versicherung in Anspruch nehmen können. Nähere Informationen dazu finden Sie gleich weiter unten im Abschnitt „Was ist eine Familienversicherung?“.

Bei privaten Versicherungsunternehmen richtet sich die Höhe der Prämie nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Versicherungsrisiko. Sie wird auf der Grundlage Ihres Alters, Geschlechts, früherer Krankheiten und sogar eines Teils Ihres Lebensstils berechnet. Die Versicherungsprämien für private Unternehmen sind in der Regel höher als für öffentliche. Ihre Patienten genießen jedoch häufig einen vorrangigen Service, beispielsweise schneller zum Arzttermin. Außerdem übernimmt die Versicherung für sie mehr Kosten, als die Inhaber der staatlichen Versicherung erhalten. Arztbesuche und Medikamente in der Apotheke zahlen sie zunächst aus eigener Tasche und erhalten erst dann die Erstattung von ihrer Krankenkasse.

Für Künstler und Publizisten gibt es neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung eine dritte Möglichkeit: Sie können Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) werden. In diesem Fall zahlen Sie nur die Hälfte der Beiträge, die zweite Hälfte wird vom Sozialfonds übernommen.

Die meisten Menschen in Deutschland nutzen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versicherung Sie wählen sollen, nutzen Sie den Rat der Verbraucherzentrale. Sie können auch unter www.krankenkassen.de verglichen werden. Jede Versicherung in Deutschland (privat oder gesetzlich) beinhaltet bestimmte Leistungen, die je nach Angebot variieren. Manche Versicherungen übernehmen zum Beispiel Brillen und Alternativmedizin teilweise, andere nicht.

Bitte beachten Sie: Der Wechsel von einer privaten Versicherungsgesellschaft zu einer öffentlichen Versicherung ist oft schwierig oder sogar unmöglich. Daher sollten Sie vor der Anmeldung bei einer privaten Krankenkasse die Vor- und Nachteile genau abwägen.

 

Wie melde ich mich bei der Krankenkasse an?

Nachdem Sie sich für die eine oder andere Krankenkasse entschieden haben, müssen Sie sich dort anmelden. Der erste Schritt kann fast immer online erfolgen. Das Antragsformular finden Sie auf der Website Ihrer zukünftigen Krankenkasse. Sie können auch ihre Filiale besuchen und sich persönlich bewerben. Dazu benötigen Sie in der Regel ein Lichtbild, eine Meldebescheinigung, einen Einkommensnachweis oder eine Bescheinigung vom Jobcenter oder Sozialamt. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie per Post Ihre persönliche Krankenversicherungskarte. Sie müssen es immer bei sich tragen, wenn Sie zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.

Was ist eine Familienversicherung?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Ehepartner und Ihre Kinder kostenlos mitversichern. Das nennt man „Familienversicherung“.

Eine Familienversicherung können Sie nur abschließen, wenn Ihr Ehepartner und Ihre Kinder kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Die genaue „Einnahmegrenze“ erkundigen Sie sich am besten bei der Krankenkasse selbst. Versuchen Sie, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. In diesem Fall haben Sie Beweise, wenn es Probleme mit der Versicherung gibt.

Bei Kindern spielt das Alter eine entscheidende Rolle. Kinder unter 18 Jahren sind automatisch mitversichert. Bis 23 Jahre – sofern sie nicht arbeiten. Bis zu 25 Jahre - sofern sie

Schule besuchen bzw
eine neue Fachrichtung (Ausbildung) beherrschen und nicht verdienen bzw
Hochschulbildung erhalten bzw
im Laufe des Jahres sind sie ehrenamtlich tätig (z. B. Jugendfreiwilligendienst im Ausland, Freiwilliger Sozial- oder Umweltdienst).
Kinder mit Behinderungen, die von ihren Eltern abhängig sind, können lebenslang eine Familienversicherung in Anspruch nehmen.

Wer zahlt die Krankenversicherung?

In Deutschland kostet die Krankenversicherung Geld und muss monatlich bezahlt werden. Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen, zahlt die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder das Sozialamt Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie offiziell angestellt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihre Krankenversicherungsprämien direkt. Die Hälfte des Betrags wird von Ihrem Gehalt abgezogen, die andere Hälfte zahlt er selbst. Wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen, handelt es sich in der Regel um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn Sie in einem Minijob arbeiten, selbstständig sind oder studieren, müssen Sie die Krankenversicherung komplett aus eigener Tasche bezahlen. Die monatlichen Versicherungsbeiträge müssen Sie selbst an die Krankenkasse überweisen.

Bitte beachten Sie: Sie können nicht sparen, wenn Sie sich plötzlich entscheiden, für eine Weile auf die Krankenversicherung zu verzichten. Für diesen Zeitraum müssen Sie ohnehin noch Beiträge zahlen.

Welche Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Schönheitsoperationen, Impfungen bei privaten Auslandsreisen oder die Wahl eines Arztes für eine Krankenhausbehandlung (Chefarztbehandlung). Die Zahnersatzversicherung deckt in der Regel nur teilweise ab. Um die Kosten für Zahnbehandlungen zu senken, lohnt sich ein Bonusheft. Darin vermerkt der Zahnarzt jede Ihrer Vorsorgeuntersuchungen (einmal im Jahr oder halbjährlich). Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen und regelmäßig Noten sammeln, steigen die Kosten für Zahnersatz, die von der Krankenkasse übernommen werden, und Ihre Kosten sinken entsprechend. Das Bonusbuch erhalten Sie direkt bei Ihrem Zahnarzt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website zahnvorsorge.plus.

Wenn Sie sich plötzlich im Krankenhaus wiederfinden, müssen Sie für jeden Tag Ihres Aufenthaltes 10 Euro bezahlen. Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Muss ich Medikamente bezahlen?

Wenn Ihr Arzt Ihnen Medikamente verschrieben hat, müssen Sie diese in der Regel selbst in einer der Apotheken abholen. Auf aponet.de finden Sie eine Apotheke in Ihrer Nähe. Ob Sie Medikamente trotzdem bezahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:

Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie die Medikamente zunächst selbst bezahlen und dann das Rezept und den Kassenbeleg an Ihre Krankenkasse senden. Danach werden Ihnen in der Regel die vollen Kosten erstattet.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, hängt Ihre Zahlung davon ab, ob das Medikament rezeptfrei oder verschreibungspflichtig ist. Im zweiten Fall muss der Arzt Ihnen das Medikament verschreiben, sonst ist es unmöglich, es zu kaufen. Für Arzneimittel dieser Art wird ein spezielles rotes Rezept ausgestellt. Alle anderen sind grün. In der Regel zahlen Sie für grüne verschreibungspflichtige Medikamente aus eigener Tasche. Verschreibungspflichtige Medikamente werden nur teilweise von Ihnen übernommen. Dieser Betrag sollte 10 Euro pro Arzneimittel nicht überschreiten. Medikamente für Kinder und Jugendliche sind in der Regel kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass der Gesamtbetrag, den eine Person für rote verschreibungspflichtige Medikamente und stationäre Behandlung ausgeben kann, begrenzt ist. Übersteigt sie 2 % Ihres gesamten Jahreseinkommens vor Steuern, sind Sie bis zum Jahresende von weiteren Zahlungen befreit. Wenn Sie eine chronische Krankheit haben und viele Medikamente benötigen, dann beträgt diese Grenze bereits 1 % Ihres gesamten Jahreseinkommens vor Steuern. Ab Erreichen der 1 %- bzw. 2 %-Grenze können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Sonderantrag „Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr“ stellen. Dazu müssen Sie alle erforderlichen Schecks, Belege und Einkommensnachweise an Ihre Krankenkasse senden. Nach Prüfung erhalten Sie das entsprechende Zertifikat. Sie muss in der Apotheke vorgelegt werden, um sich von der Zuzahlung für Medikamente zu befreien. Das Zertifikat ist bis Ende dieses Jahres gültig.

Übernimmt die Krankenkasse eine psychiatrische Behandlung?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel auch eine psychiatrische Behandlung. Aber Vorsicht, die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für von ihr zugelassene Fachärzte. Achten Sie bei der Arztsuche unbedingt auf das Wort „Kassenzulassung“. Vor Beginn der Therapie muss der Facharzt Ihres Vertrauens zunächst eine Vordiagnose stellen (Verdachtsdiagnose). Es wird an Ihre Krankenkasse gesendet, die dann Ihre Therapie genehmigt oder ablehnt.

Kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Ab Januar 2021 ist der Wechsel Ihrer Krankenkasse in Deutschland ganz einfach. Dazu müssen Sie nur einen neuen auswählen und sich darin registrieren. Eine Kündigung des Vertrages mit der bisherigen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Diese Regelung gilt nur für die Überweisung von einer Landeskasse zur anderen. Wenn Sie zu einer privaten Krankenkasse wechseln oder Deutschland verlassen, müssen Sie den Vertrag bei Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen.

In der Regel können Sie die Versicherung nach 12 Monaten wechseln. Wenn Sie den Arbeitgeber gewechselt haben, müssen Sie diese Frist nicht einhalten, sondern schließen sofort einen Vertrag mit einer neuen Krankenkasse ab.

Erhöht die Versicherung unerwartet Ihre Versicherungsprämien, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, den Vertrag mit der alten Kasse zu kündigen und vor Ablauf der 12 Monate zu einer anderen zu wechseln.

Bitte beachten Sie: Der Wechsel von einer privaten Versicherungsgesellschaft zu einer öffentlichen Versicherung ist oft schwierig oder sogar unmöglich. Daher sollten Sie vor der Anmeldung bei einer privaten Krankenkasse die Vor- und Nachteile genau abwägen.

Wo können Sie eine Beschwerde einreichen?

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Krankenkasse haben (z. B. weil sie Ihren Zulassungsantrag abgelehnt hat oder sich weigert, einen Arztbesuch oder Medikamente zu bezahlen), können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung wenden. Unter der Telefonnummer 0800-0117724 können Sie sich auf Russisch beraten lassen. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich darüber hinaus auch bei den Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung beschweren.